Aufgaben des Kirchenvorstands
Der Kirchenvorstand ist das von der Gemeinde gewählte Leitungsgremium der Kirche vor Ort. Er nimmt gemeinsam mit dem Pfarramt die Aufgaben der Kirchengemeinde wahr und trägt insbesondere die Verantwortung für Finanzen, Gebäude und Grundstücke. Als "Arbeitgeber" hat der Kirchenvorstand die Dienstaufsicht für die in der Gemeinde angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Schließlich ist der Kirchenvorstand auch mitverantwortlich für den Gottesdienst und die Konfirmandenarbeit. So nimmt er gemeinsam mit dem Pfarramt die geistliche Leitung der Gemeinde wahr.
Die gemeinsamen Aufgaben und jeweiligen Zuständigkeiten des Kirchenvorstands und des Pfarramts sind in der Kirchengemeindeordnung (KGO http://www.kirchenrecht-evlka.de/document/20826) festgelegt.
Für das Wohl der Gemeinde ist es von zentraler Bedeutung, dass das Zusammenwirken von Kirchenvorstand und Pfarramt möglichst reibungslos funktioniert. Neben dem guten Willen aller Beteiligten und einer Atmosphäre des Vertrauens sind die Kenntnisse der Aufgaben des Kirchenvorstandes nach der KGO eine wesentliche Voraussetzung für eine gelungene Zusammenarbeit. Nur wer seine Rolle kennt und sich seiner Zuständigkeit bewusst ist, kann mit seinem Gegenüber fair und partnerschaftlich umgehen. Das gilt für beide Seiten, für die Pastorinnen und Pastoren und für die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher.
Mitglieder und Wahlen
Die Kirchenvorstände werden gleichzeitig alle sechs Jahre zum 1. Juni neu gebildet. Weiteres regelt das "Kirchengesetz der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen über die Bildung der Kirchenvorstände" (http://www.kirchenrecht-evlka.de/document/20828#)
Gewählte Mitglieder seit 1.Juni 2024
Name | Adresse | Telefon | |
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Maike Franklin Pastorin und Vorsitzende |
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Petra Moderow | |||
Manfred Herrmann | |||
Heide Kassing | |||
Christian Sentker | |||
Sabine Schütte | |||
Angelika Wollny | |||
Regina Westphal (berufen) | |||
Hans-Holger Halemeyer (berufen) |